Einwanderungsrecht ist der größte Bereich unserer Kanzlei. Wir haben weit über hundert Verfahren für Bürger aus Staaten außerhalb der EU geführt, die in Bulgarien leben, arbeiten, investieren oder mit ihrer Familie zusammenleben möchten – auf allen Grundlagen des bulgarischen Ausländergesetzes und der zugrunde liegenden EU-Vorschriften.
Die meisten Probleme beginnen mit der falschen Rechtsgrundlage. Zwei Menschen mit demselben Ziel – etwa mit der Familie nach Sofia zu ziehen – brauchen je nach Einkommen, Vermögen, Beschäftigung und familiären Bindungen oft völlig unterschiedliche Wege. Unsere erste Aufgabe ist es, den Weg zu finden, der zu Ihrem Sachverhalt passt, sich realistisch belegen lässt und dorthin führt, wo Sie langfristig hinwollen: zu einer verlängerbaren Erlaubnis, zum Daueraufenthalt oder zur Staatsangehörigkeit.
Unsere Aufenthaltswege
| Ziel | Typische Rechtsgrundlage | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Arbeit für einen bulgarischen Arbeitgeber | Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis; Blaue Karte EU für hochqualifizierte Tätigkeiten | Kombinierte ErlaubnisEN, Blaue KarteEN |
| Eigenes Unternehmen | Geschäftsführer einer bulgarischen Gesellschaft; Handelsvertretung eines ausländischen Unternehmens | HandelsvertretungEN |
| Investition | Langfristiger oder Daueraufenthalt aufgrund einer Investition | Aufenthalt für Investoren |
| Wohnen im eigenen Eigentum | Langfristiger Aufenthalt als Eigentümer einer Immobilie über dem gesetzlichen Wert | Immobilieneigentümer |
| Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber | Aufenthalt als digitaler Nomade | Remote-Arbeit |
| Familie | Familiennachzug; Familienangehöriger eines bulgarischen Staatsbürgers | FamiliennachzugEN, Bulgarische FamilieEN |
| Ruhestand, Studium | Aufenthalt als Rentner oder Student | Alle Grundlagen |
So läuft das Verfahren
Strategie
Wir bestätigen die beste Rechtsgrundlage und listen alle benötigten Unterlagen auf, einschließlich Übersetzungen und Apostillen.
Visum D
Für die meisten langfristigen Grundlagen beantragen Sie zunächst ein Visum Typ D bei einer bulgarischen Auslandsvertretung – in der Regel zwei bis sieben Wochen.
Antrag
Nach der Einreise wird der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Migrationsdirektion gestellt, mit unserem Anwalt an Ihrer Seite.
Entscheidung
Langfristige Erlaubnisse werden meist in etwa 14 Tagen entschieden, der Daueraufenthalt in rund zwei Monaten, Verfahren mit Beteiligung der Arbeitsagentur in drei bis sechs Monaten.
Karte und Verlängerung
Sie erhalten die Aufenthaltskarte, und wir notieren den Verlängerungstermin, damit der nächste Antrag rechtzeitig eingeht.
Staatsangehörigkeit
Wir beraten und vertreten Mandanten, die die bulgarische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben möchten – auch im vereinfachten Verfahren für Personen bulgarischer AbstammungEN – sowie Personen, die über einen Elternteil bereits durch Geburt Bulgaren sind, deren Staatsangehörigkeit aber nie förmlich festgestelltEN wurde.
Wenn die Antwort „Nein“ lautet
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Wir legen Widerspruch bei der übergeordneten Behörde ein oder klagen direkt vor dem Verwaltungsgericht und haben Entscheidungen sowohl der MigrationsdirektionEN als auch eines bulgarischen KonsulatsEN aufheben lassen. Ist ein Rechtsmittel nicht das beste Instrument, suchen wir eine alternative Grundlage – manchmal unter großem Zeitdruck, etwa als wir die Aufenthaltsgrundlage einer Familie innerhalb von vier Tagen umgestelltEN haben.
Häufige Fragen
Welche Hauptwege gibt es für Nicht-EU-Bürger, in Bulgarien zu leben?
Es gibt drei große Gruppen von Erlaubnissen. Der langfristige Aufenthalt umfasst unter anderem Handelsvertreter, Geschäftsführer, Immobilieneigentümer, digitale Nomaden, Studenten, Rentner und Familienangehörige. Den Daueraufenthalt erhält man nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts oder früher aus besonderen Gründen, etwa bei qualifizierten Investitionen oder bulgarischer Abstammung. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse – die kombinierte Erlaubnis und die Blaue Karte EU – sind an einen Arbeitsvertrag gebunden.
Wie lange dauert das Verfahren insgesamt?
Rechnen Sie mit der Visumsphase (zwei bis sieben Wochen) plus der Entscheidung über die Erlaubnis: etwa zwei Wochen für die meisten langfristigen Grundlagen, rund zwei Monate für den Daueraufenthalt und drei bis sechs Monate für Erlaubnisse mit Arbeitsmarktzugang.
Kann ich mit der Gründung einer Gesellschaft in Bulgarien einen Aufenthalt erhalten?
Ja – als eingetragener Geschäftsführer einer bulgarischen Gesellschaft, sofern die Gesellschaft die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Grundlage erfüllt, etwa bei der Zahl lokaler Beschäftigter oder der Höhe der Investition. Ein weiterer häufig genutzter Weg ist die Handelsvertretung eines ausländischen Unternehmens.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei der übergeordneten Behörde einlegen oder die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Wir prüfen gleichzeitig die Ablehnung, die Erfolgsaussichten und eine mögliche alternative Grundlage, damit keine Zeit verloren geht.





