Als Bürger eines EU-Staates können Sie in Bulgarien ohne Visum und ohne Aufenthaltstitel leben, arbeiten, studieren oder Ihren Ruhestand verbringen. Bürger Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz werden ebenso behandelt. Die Freizügigkeit kennt nur eine Formalität: Bleiben Sie länger als drei Monate, melden Sie sich bei den Migrationsbehörden an und erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung. Das geht schnell und kostet wenig – und öffnet fast alles Weitere, vom Bankkonto bis zum Hausarzt.
Die ersten drei Monate
In den ersten drei Monaten genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bewahren Sie einen Nachweis über Ihr Ankunftsdatum auf – ein Ticket oder eine Buchung –, denn die drei Monate laufen ab der Einreise.
Die Anmeldung: die Aufenthaltsbescheinigung
Adresse
Sie brauchen eine Adresse in Bulgarien, die Sie nachweisen können: eine notarielle Eigentumsurkunde, wenn Ihnen die Wohnung gehört, oder einen Mietvertrag. Bei Miete verlangen die Behörden meist zusätzlich eine notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers, dass Sie dort wohnen dürfen.
Grund
Halten Sie bereit, warum Sie bleiben: einen Arbeitsvertrag oder die Registrierung als Selbständiger; oder, wenn Sie nicht arbeiten, ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung; oder die Einschreibung an einer Schule oder Hochschule.
Antrag
Stellen Sie den Antrag persönlich bei der Migrationsdirektion oder der regionalen Abteilung, mit Personalausweis oder Reisepass und dem Beleg über die geringe staatliche Gebühr.
Bescheinigung
Der Standardservice dauert bis zu 30 Tage, der Eilservice gegen eine höhere Gebühr bis zu drei Tage. Die Bescheinigung gilt bis zu zehn Jahre.
Ihre persönliche Nummer (LNCh)
Mit der Bescheinigung erhalten Sie eine persönliche Ausländernummer – die LNCh. Nach ihr fragen Banken, Notare, das Finanzamt, Arbeitgeber und Ärzte. Ohne sie werden alltägliche Schritte wie die Eröffnung eines privaten Bankkontos, die Anmeldung beim Hausarzt oder Versorgungsverträge auf Ihren Namen schwieriger.
Familienangehörige aus Drittstaaten
Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern, die keine EU-Bürger sind, können mit Ihnen leben. Sie beantragen innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige eines Unionsbürgers; bei Antragstellung erhalten sie eine vorläufige Bescheinigung, die Entscheidung folgt innerhalb von drei Monaten. Dieser Weg ist deutlich einfacher als die Familienzusammenführung für Familien von Drittstaatsangehörigen.
Krankenversicherung
| Ihre Situation | Versicherungsschutz |
|---|---|
| Angestellt in Bulgarien | Über die Beiträge auf Ihr Gehalt |
| Selbständig in Bulgarien | Über die Beiträge, die Sie selbst zahlen |
| Rente aus einem anderen EU-Staat | In der Regel über Ihr Heimatland, mit dem Formular S1, registriert bei der bulgarischen Krankenkasse |
| Nicht erwerbstätig, ohne S1 | Private Versicherung oder selbst gezahlte bulgarische Krankenversicherungsbeiträge |
| Kurze Aufenthalte | Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) |
Steuern
Die Anmeldung macht Sie nicht steuerlich ansässig, und ohne Anmeldung bleiben Sie nicht automatisch außerhalb des bulgarischen Systems. Steuerlich ansässig – und mit einem Pauschalsatz von 10 % auf Ihr Welteinkommen besteuert – werden Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr hier verbringen oder Ihr Lebensmittelpunkt hierher verlagert wird. Siehe steuerliche Ansässigkeit in Bulgarien.
Nach fünf Jahren: Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt erhalten. Sie bestätigt ein erworbenes Recht und ist nicht mehr an Arbeit oder Mittel gebunden.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, um in Bulgarien zu arbeiten?
Nein. EU-Bürger können für einen bulgarischen Arbeitgeber arbeiten, freiberuflich tätig sein oder ein Unternehmen führen – zu denselben Bedingungen wie Bulgaren. Die einzige Formalität ist die Bescheinigung, wenn Sie länger als drei Monate bleiben.
Kann ich vor der Anmeldung eine bulgarische Gesellschaft gründen?
Ja. Eine Gesellschaft kann von jedem gehalten und geführt werden, ob er hier lebt oder nicht – siehe Gründung einer bulgarischen Gesellschaft. Sobald Sie hier wohnen, erleichtern Bescheinigung und LNCh den Umgang mit Banken und Behörden erheblich.
Was passiert, wenn ich länger als drei Monate ohne Anmeldung bleibe?
Für Aufenthalte über drei Monate ist die Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben, und ohne Bescheinigung und LNCh wird der Alltag schnell kompliziert. Melden Sie sich an, sobald klar ist, dass Sie bleiben.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unbekannte Begriffe erklärt unser Glossar.



