Leistungen

Firmengründung in Bulgarien

Bulgarische Gesellschaften und Zweigniederlassungen für internationale Gründer – eingetragen, mit Konto und bereit zur Rechnungsstellung, meist ohne eine einzige Reise nach Sofia.

Die meisten Gründer, mit denen wir arbeiten, leben außerhalb Bulgariens. Ihr Wunsch ist schnell beschrieben: eine ordnungsgemäß gegründete Gesellschaft mit Bankkonto und Steuernummer – ohne eine Woche bei Notaren und Banken in Sofia. Genau das bieten wir an.

Wir übernehmen das gesamte Verfahren: Wahl der Rechtsform, Gründungsunterlagen, Koordination von Unterschriften und Apostillen im Ausland, Eintragung im Handelsregister und Eröffnung des Geschäftskontos per Vollmacht. Nach der Gründung können wir die Gesellschaft weiter betreuen; unser Gesellschaftsrechtsteam übernimmt Fragen der Unternehmensführung, der Gesellschafter und von Transaktionen.

Die Wahl der Rechtsform

RechtsformTypischerweise gewählt fürWichtig zu wissen
OOD / EOOD (bulgarische GmbH)Handel, Dienstleistungen, HoldingsEin oder mehrere Gesellschafter; Mindestkapital 1 Euro; Haftung auf die Einlage beschränkt
AD / EAD (Aktiengesellschaft)Größere Vorhaben, externe Investoren, bestimmte regulierte TätigkeitenMindestkapital 25.000 Euro; monistisches oder dualistisches System
Gesellschaft mit variablem Kapital (DPK)Start-ups mit Finanzierungsrunden und MitarbeiteroptionenKein Mindestkapital; Anteilsklassen; Größengrenzen
ZweigniederlassungEin ausländisches Unternehmen, das unter eigenem Namen handeltKeine eigene Rechtspersönlichkeit – die Muttergesellschaft haftet

Für die meisten internationalen Gründer ist eine EOOD (ein Gesellschafter) oder OOD (mehrere Gesellschafter) die richtige Wahl. Brauchen Sie nur eine Präsenz für Marketing oder als Grundlage für den Aufenthalt, kann eine HandelsvertretungEN besser passen.

Was wir übernehmen

  • Gründung von OOD, EOOD, AD/EAD, DPK, Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
  • Gründungsunterlagen auf Bulgarisch mit Arbeitsfassungen auf Englisch oder Deutsch
  • Vollmachten, notarielle Beglaubigung im Ausland, Apostille und beglaubigte Übersetzung
  • Einzahlungs- und Geschäftskonto, eröffnet per Vollmacht
  • Einreichung beim Handelsregister und Begleitung bis zur Eintragung
  • Meldung der wirtschaftlich Berechtigten und Eintragung einer Kontaktperson, wenn der Geschäftsführer im Ausland lebt
  • Spätere Änderungen: Geschäftsführer, Gesellschafter, Sitz, Unternehmensgegenstand
  • Anteilsübertragungen, Verschmelzungen, Spaltungen und andere Umwandlungen
  • Freiwillige Liquidation und Löschung

So läuft die Gründung aus der Ferne

  1. Abstimmung

    Wir legen Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer, Sitz, Kapital und Unternehmensgegenstand fest – und vor allem die Klauseln, die Sie brauchen, falls sich die Gesellschafter einmal nicht einig sind.

  2. Unterlagen

    Wir erstellen Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde, die Erklärungen des Geschäftsführers und die Vollmachten zur Unterschrift.

  3. Unterschrift im Ausland

    Sie unterschreiben bei einem Notar vor Ort; die Unterlagen werden apostilliert (oder legalisiert) und per Kurier zur Übersetzung nach Sofia geschickt.

  4. Kapital

    Mit der Vollmacht eröffnen wir ein Einzahlungskonto bei einer bulgarischen Bank, und Sie zahlen das Kapital ein.

  5. Eintragung

    Wir reichen den Antrag elektronisch beim Handelsregister ein. Die Entscheidung folgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach vollständiger Einreichung, auch wenn das Register 2026 zu Spitzenzeiten langsamer war.

  6. Übergabe

    Das Einzahlungskonto wird zum Geschäftskonto, und Sie erhalten die Eintragungsunterlagen – bereit für Buchhaltung und gegebenenfalls Umsatzsteuerregistrierung.

Häufige Fragen

Kann ein Ausländer 100 % einer bulgarischen Gesellschaft halten?

Ja. Ausländische natürliche und juristische Personen können das gesamte Kapital einer OOD oder EOOD halten, und der Geschäftsführer kann jede Staatsangehörigkeit haben und überall wohnen. Lebt der Geschäftsführer nicht dauerhaft in Bulgarien, muss die Gesellschaft eine Kontaktperson im Inland eintragen lassen.

Muss ich für die Kontoeröffnung nach Bulgarien reisen?

In der Regel nicht. Die meisten bulgarischen Banken akzeptieren eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht zusammen mit Reisepass, Adressnachweis, Steuernummer sowie Angaben zum Geschäft und zur Mittelherkunft. Die Bank führt ihre eigene Prüfung in jedem Fall durch.

Ist das Stammkapital nach der Eintragung gesperrt?

Nein. Es wird auf ein Einzahlungskonto der Gesellschaft eingezahlt, das nach der Eintragung zu einem gewöhnlichen Geschäftskonto wird. Die Mittel stehen dann für das Geschäft zur Verfügung.

Unsere Gesellschaft gehört einer ausländischen Muttergesellschaft. Gibt es zusätzliche Pflichten?

Ja. Innerhalb von sieben Tagen nach der Eintragung muss eine Gesellschaft, deren Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist, ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Wird diese Meldung oder die Eintragung der Kontaktperson versäumt, droht ein Bußgeld.

Wir haben bereits eine bulgarische Gesellschaft mit Kapital in Lewa. Müssen wir etwas tun?

Das Register hat das Kapital bereits automatisch umgerechnet. Nach den im September 2026 beschlossenen Änderungen ist eine gesonderte Anmeldung allein wegen der Umrechnung in der Regel nicht mehr erforderlich – das Kapital wird bei der nächsten Satzungsänderung aus anderem Anlass in Euro angegeben. Einzelheiten in unserem Ratgeber zur Euro-UmstellungEN.

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