Eine einheitliche Körperschaftsteuer von 10 % und 5 % auf Dividenden machen Bulgarien für Gründer und Familien attraktiv, die innerhalb Europas umziehen. Die Steuersätze sind aber nur ein Teil des Bildes. Steuerliche Ansässigkeit, das Abkommen mit Ihrem bisherigen Wohnsitzstaat, der Weg, auf dem Gewinne die Gesellschaft verlassen, die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Leistungen und die tatsächliche Substanz der Struktur bestimmen, was Sie wirklich zahlen – und ob die Struktur einer Prüfung standhält.
Wir betrachten Steuern als Frage der rechtlichen Gestaltung und arbeiten bei Bedarf mit Ihren Steuerberatern in Bulgarien und im Ausland zusammen. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Für einen Mandanten, der sein Unternehmen in Frankreich verkauft hatte und mit seiner Familie hierher zog, haben wir ein Gutachten zur steuerlichen Ansässigkeit, eine neue bulgarische Holding und die Aufenthaltserlaubnisse in einem Plan zusammengeführt.
Was wir tun
- Steuerplanung bei Gründung oder Umstrukturierung eines Unternehmens
- Beratung zu Körperschaft- und Umsatzsteuer
- Einkommensbesteuerung natürlicher Personen und ausländischer Einkünfte
- Steuerliche Ansässigkeit und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Vertretung bei Prüfungen der Nationalen Steuerbehörde (NAP)
- Anfechtung von Prüfungsbescheiden und Sanktionen
- Steuerliche Aspekte von Immobilienkauf und -verkauf
In der Betriebsprüfung
Eine Prüfung der NAP endet mit einem Prüfungsbescheid. Er wird zunächst bei der Direktion „Rechtsbehelfe und Steuer- und Sozialversicherungspraxis“ und danach vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Wir bereiten die Stellungnahme von Beginn an so vor, dass die für ein Rechtsmittel nötigen Belege bereits in der Akte sind.
Häufige Fragen
Wie wird ein Gesellschafter besteuert, der Gewinne aus einer bulgarischen Gesellschaft entnimmt?
Die Gesellschaft zahlt 10 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Bei Ausschüttung an eine natürliche Person werden 5 % einbehalten – insgesamt rund 14,5 % effektive Belastung. Gehalt oder Geschäftsführervergütung werden anders besteuert und sind sozialversicherungspflichtig, daher sollte die Kombination geplant werden.
Wann muss sich ein Unternehmen in Bulgarien für die Umsatzsteuer registrieren?
Ein in Bulgarien ansässiges Unternehmen muss sich registrieren, sobald sein steuerbarer Umsatz im Kalenderjahr 51.130 Euro übersteigt. Für bestimmte grenzüberschreitende Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe gilt eine frühere Pflicht, und ausländische Unternehmen mit steuerbaren Umsätzen in Bulgarien können schon ab der ersten Leistung registrierungspflichtig sein. Eine freiwillige Registrierung ist ebenfalls möglich.
Ich bin in Bulgarien nicht steuerlich ansässig. Was zahle ich hier?
Nicht Ansässige werden nur mit Einkünften aus bulgarischen Quellen besteuert – etwa Mieten, Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus dem Verkauf bulgarischer Immobilien. Die Quellensteuer auf die meisten passiven Einkünfte beträgt 10 % (5 % auf Dividenden) und kann durch ein Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.


