Eine neu eingetragene bulgarische Gesellschaft ist nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Sie tritt in das System ein, wenn ihr Umsatz die Schwelle überschreitet, wenn sie bestimmte Leistungen oder Waren aus dem Ausland bezieht oder wenn sie sich freiwillig registriert. Ein übersehener Auslöser ist einer der häufigsten — und teuersten — Fehler junger Gesellschaften, denn nicht berechnete Umsatzsteuer kann nachträglich festgesetzt werden, mit Zinsen und Bußgeldern.
Die Umsatzschwelle
Ab 2026 liegt die Schwelle bei 51.130 EUR steuerpflichtigem Umsatz im Kalenderjahr, gerechnet ab 1. Januar. Überschreitet eine Gesellschaft sie, muss sie die Registrierung binnen sieben Tagen beantragen, und ab diesem Zeitpunkt unterliegen ihre Umsätze der Umsatzsteuer. Zum Umsatz zählen die meisten Verkäufe von Waren und Dienstleistungen in Bulgarien; steuerfreie Umsätze wie die meisten Wohnraumvermietungen bleiben außen vor.
Auslöser, die nicht vom Umsatz abhängen
- Leistungen aus dem Ausland: Eine Gesellschaft, die von einem ausländischen Anbieter in Bulgarien steuerbare Leistungen bezieht — Software-Abos, Werbung, Beratung —, muss sich registrieren, auch ohne eigene Umsätze. Viele Start-ups stolpern darüber durch gewöhnliche Online-Abonnements.
- Waren aus anderen EU-Staaten: Erwerbe über einer jährlichen Grenze machen die Registrierung zur Pflicht.
- Verkäufe an Verbraucher in anderen EU-Staaten: Über 10.000 EUR pro Jahr EU-weit ist die Umsatzsteuer im Land des Kunden fällig, meist über den One-Stop-Shop der EU.
- Ausländische Unternehmen: Ein im Ausland ansässiges Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen in Bulgarien muss sich hier unter Umständen registrieren; Unternehmen aus Drittstaaten tun das meist über einen akkreditierten Vertreter.
Lohnt sich die freiwillige Registrierung?
Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich. Sie erlaubt den Vorsteuerabzug auf die eigenen Kosten — sinnvoll, wenn die Kunden Unternehmen sind, die selbst Vorsteuer abziehen, oder wenn die Anlaufkosten hoch sind. Die Nachteile sind die monatliche Verwaltung und, bei Verkäufen an Verbraucher, 20 % Aufschlag auf den Preis. Eine kurze Rechnung mit den erwarteten Kosten und Kundengruppen klärt die Frage meist.
Was sich nach der Registrierung ändert
Rechnungen
Umsatzsteuerrechnungen sind binnen fünf Tagen nach der Leistung auszustellen und enthalten die Pflichtangaben, einschließlich der USt-IdNr. beider Parteien, soweit anwendbar.
Monatliche Erklärung
Die Umsatzsteuererklärung mit Verkaufs- und Einkaufsjournal wird bis zum 14. des Folgemonats eingereicht und die Steuer bezahlt — auch in Monaten ohne Tätigkeit.
Meldung in der EU
Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Kunden in anderen EU-Staaten werden zusätzlich in einer monatlichen Zusammenfassenden Meldung erklärt.
Unterlagen
Rechnungen, Journale und Verträge werden aufbewahrt, damit der Vorsteuerabzug bei einer Prüfung verteidigt werden kann.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Unsere Gesellschaft wurde gerade eingetragen. Brauchen wir sofort eine USt-IdNr.?
In der Regel nicht. Sofern keiner der obigen Auslöser vorliegt — am häufigsten bezahlte Leistungen ausländischer Anbieter —, kann die Gesellschaft außerhalb der Umsatzsteuer bleiben, bis der Umsatz sich der Schwelle nähert. Wir prüfen die erwarteten Lieferanten und Kunden schon bei der Gründung.
Wir haben die Schwelle im März überschritten. Was gilt für die Umsätze davor?
Umsatzsteuer fällt ab der Registrierung an; frühere Umsätze bleiben außen vor. Das Risiko liegt im verspäteten Antrag: Für Umsätze nach Fristablauf kann Umsatzsteuer festgesetzt werden, auch wenn sie dem Kunden nie berechnet wurde.
Kann sich eine Gesellschaft abmelden, wenn der Umsatz sinkt?
Ja, unter den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes, doch die Abmeldung kann eine Rückzahlung der Vorsteuer auf Wirtschaftsgüter auslösen. Sie sollte geplant und nicht automatisch erfolgen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



