Insolvenzrecht schafft Ordnung. Reicht das Geld nicht für alle, entscheidet es, wer bezahlt wird, in welcher Reihenfolge und welche früheren Geschäfte rückgängig gemacht werden können. Gläubiger, die schnell handeln und richtig anmelden, erhalten mehr; Schuldner, die sich früh beraten lassen, haben Möglichkeiten, die nach Stellung eines Insolvenzantrags verschwinden.
Für Gläubiger
Forderungen sind innerhalb eines Monats nach Eintragung der Verfahrenseröffnung im Handelsregister beim Insolvenzverwalter anzumelden; verspätete Forderungen können noch innerhalb weiterer zwei Monate angemeldet werden, verlieren aber unter Umständen einige Rechte. Wir melden Forderungen an und verteidigen sie, nehmen an Gläubigerversammlungen teil, wirken in Gläubigerausschüssen mit und fechten Entscheidungen des Verwalters an, die unserem Mandanten schaden.
Für Schuldner und Geschäftsführer
Wir beraten Unternehmen in Schwierigkeiten zur außergerichtlichen Restrukturierung, zu Verhandlungen mit wichtigen Gläubigern und – wenn es sich nicht vermeiden lässt – zum Insolvenzantrag selbst, einschließlich der Pflicht der Geschäftsführer, ihn rechtzeitig zu stellen. Seit 2025 können auch natürliche Personen eine Entschuldung nach dem neuen Gesetz über die Insolvenz natürlicher Personen erreichen.
Angefochtene Geschäfte
Zahlungen und Verfügungen kurz vor der Insolvenz können vom Insolvenzverwalter oder von Gläubigern angefochten werden. Wir vertreten beide Seiten in diesen Anfechtungsklagen, einschließlich der actio Pauliana.
- Anmeldung und Verteidigung von Forderungen im Insolvenzverfahren
- Vertretung in Gläubigerversammlungen und Gläubigerausschüssen
- Beratung von Schuldnern und ihren Geschäftsführern
- Verhandelte, außergerichtliche Restrukturierung
- Insolvenzanfechtung und actio Pauliana – Erhebung und Abwehr
- Anfechtung von Entscheidungen im Verfahren
- Privatinsolvenz für natürliche Personen
Häufige Fragen
Wann kann über eine bulgarische Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet werden?
Wenn sie fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder – bei Kapitalgesellschaften – wenn ihr Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (Überschuldung). Den Antrag können die Gesellschaft selbst, ein Gläubiger mit einer unbezahlten Handelsforderung oder die Nationale Agentur für Einnahmen wegen öffentlicher Forderungen stellen.
In welcher Reihenfolge werden Gläubiger befriedigt?
Gesicherte Gläubiger werden zuerst aus dem Erlös ihrer Sicherheiten befriedigt. Das übrige Vermögen dient zunächst den Verfahrenskosten, dann den Forderungen der Arbeitnehmer, den öffentlichen Forderungen und schließlich den einfachen ungesicherten Gläubigern – in der vom Handelsgesetz festgelegten Reihenfolge.
