Gesellschaftsrecht

Die Euro-Umstellung — was bulgarische Gesellschaften wissen müssen

Mit der Einführung des Euro wurde das eingetragene Kapital jeder bulgarischen Gesellschaft automatisch umgerechnet. Was sich von selbst geändert hat, was die Änderungen vom September 2026 gelockert haben und welche praktischen Anpassungen sich trotzdem lohnen.

Von  3 Min. Lesezeit

Nahaufnahme eines Haufens Euromünzen auf einem Holztisch
Inhalt
  1. Was sich von selbst geändert hat
  2. Was Sie möglicherweise noch tun müssen
  3. Buchhaltung
  4. Verträge in Lewa
  5. Eine praktische Checkliste
  6. Häufige Fragen unserer Mandanten

Die Einführung des Euro in Bulgarien betraf jede Handelsgesellschaft — Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Manche Änderungen traten automatisch ein. Andere können nach den Änderungen vom September 2026 warten, bis die Gesellschaft ihre Satzung das nächste Mal ändert.

Was sich von selbst geändert hat

Was Sie möglicherweise noch tun müssen

Das Register hat die Beträge umgerechnet, doch die Gründungsdokumente jeder Gesellschaft nennen das Kapital weiterhin in Lewa. Das ursprüngliche Euro-Gesetz gab den Gesellschaften zwölf Monate für die Anpassung. Die im September 2026 verabschiedeten Änderungen haben das gelockert: Die Übergangsfrist wurde auf 36 Monate ab Einführung des Euro verlängert, und Gesellschaften müssen in der Regel keine aktualisierte Satzung mehr allein wegen der Umrechnung des Kapitals einreichen.

In der Praxis werden die Euro-Beträge bei der nächsten Satzungsänderung aus anderem Anlass übernommen — ein neuer Geschäftsführer, eine Anteilsübertragung, eine Adressänderung. Für die Umrechnung selbst wird keine staatliche Gebühr erhoben.

Endet das umgerechnete Kapital auf unpraktische Centbeträge, kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung es um bis zu 5 % auf- oder abrunden, durch einen Beschluss mit der für Satzungsänderungen nötigen Mehrheit (drei Viertel des Kapitals). Aktiengesellschaften steht diese Möglichkeit nicht offen.

Buchhaltung

Ab dem Umstellungsstichtag werden alle Buchungen in Euro vorgenommen. Der Jahresabschluss für das Umstellungsjahr zeigt die Zahlen in beiden Währungen, damit die beiden Jahre vergleichbar sind; Übergangsregeln legen fest, wie die Vergleichsperiode darzustellen ist. Buchhaltungssoftware, Kontenplan und interne Freigabegrenzen in Lewa sollten aktualisiert werden.

Verträge in Lewa

Bestehende Verträge müssen nicht neu verhandelt werden. Lewa-Beträge werden einfach zum festen Kurs in Euro erfüllt, und die Verträge bleiben voll wirksam. Ein Nachtrag ist nur nötig, wenn der Vertrag selbst die Zustimmung der Parteien zu einem Währungswechsel verlangt — selten, aber bei Finanzierungs- und langfristigen Lieferverträgen eine Prüfung wert.

Eine praktische Checkliste

  • Das Kapital bei der nächsten Satzungsänderung, gleich aus welchem Anlass, in Euro angeben
  • Kapitalbeträge, Anteilswerte und Schwellenwerte in Satzung und Gesellschaftervereinbarungen prüfen
  • Buchhaltungssysteme, Lohnabrechnung und interne Finanzabläufe aktualisieren
  • Bankvollmachten, Kredit- und Sicherheitendokumente sowie Investitionsvereinbarungen durchsehen
  • Rechnungen, Angebote, Preislisten, Websites und Bestellformulare aktualisieren
  • Wichtige Kunden und Lieferanten informieren, wie Sie künftig abrechnen

Häufige Fragen unserer Mandanten

Müssen die Gesellschafter jetzt einen Beschluss fassen?

Allein für die Umrechnung nicht. Der eingetragene Betrag wurde automatisch umgerechnet, und seit den Änderungen vom September 2026 ist eine gesonderte Anmeldung in der Regel nicht erforderlich. Die Gesellschafter geben das Kapital bei ihrer nächsten Satzungsänderung in Euro an — oder früher, wenn sie die 5-%-Rundung nutzen möchten.

Gibt es noch eine Frist?

Die Übergangsfrist läuft jetzt 36 Monate ab Einführung des Euro, also bis Ende 2028. Gesellschaften, die in dieser Zeit ihre Satzung aus einem anderen Grund ändern, sollten das Kapital gleichzeitig in Euro angeben. Prüfen Sie den endgültigen Text der Änderungen für die konkrete Lage Ihrer Gesellschaft.

Müssen wir Nachträge zu unseren Lewa-Verträgen unterschreiben?

Nein, es sei denn, ein Vertrag verlangt ausdrücklich die Zustimmung der Parteien zu einem Währungswechsel. Die Beträge werden automatisch zum festen Kurs umgerechnet.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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