Leistungen

Datenschutz & DSGVO

Praktische DSGVO-Compliance, passend zur Größe Ihres Unternehmens – und eine ruhige, vorbereitete Antwort, wenn die Aufsichtsbehörde oder ein Kunde nachfragt.

DSGVO-Compliance muss kein Ordner voller Dokumente sein, die niemand liest. Nötig sind eine ehrliche Übersicht über die personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten, eine Rechtsgrundlage für jede Verwendung, angemessene Sicherheit und Dokumente, die abbilden, was das Unternehmen tatsächlich tut. Genau das wollen eine Aufsichtsbehörde, ein Investor oder ein Firmenkunde sehen.

So arbeiten wir

  1. Audit

    Wir erfassen die Datenflüsse in Ihren Systemen, bei Dienstleistern und Mitarbeitern und ermitteln Lücken gegenüber der DSGVO und dem bulgarischen Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten.

  2. Dokumentation

    Datenschutzhinweise, interne Richtlinien, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie Regeln zu Einwilligung und Aufbewahrung.

  3. Verträge

    Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit und Garantien für Übermittlungen außerhalb des EWR.

  4. Verarbeitung mit hohem Risiko

    Datenschutz-Folgenabschätzungen bei Überwachung, Gesundheitsdaten oder umfangreicher Verarbeitung.

  5. Vorfälle und Anfragen

    Reaktion auf Datenpannen, Meldungen, Betroffenenanfragen und Vertretung vor der bulgarischen Datenschutzkommission (KZLD).

  • Compliance-Prüfungen nach DSGVO und bulgarischem Datenschutzgesetz
  • Datenschutzhinweise für Kunden, Mitarbeiter und Website-Besucher
  • Interne Richtlinien, Löschfristen und Verarbeitungsverzeichnis
  • Folgenabschätzungen für Verarbeitungen mit hohem Risiko
  • Verträge mit Auftragsverarbeitern und gemeinsam Verantwortlichen
  • Beratung, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss – und wer
  • Datenpannen, Beschwerden und Prüfungen der Datenschutzkommission

Häufige Fragen

Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht für Behörden und für Organisationen, deren Kerntätigkeit in einer umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien wie Gesundheits- oder biometrischer Daten besteht. Andere können freiwillig einen benennen. Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister sein.

Wie hoch können DSGVO-Bußgelder sein?

Bei den schwersten Verstößen bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Bulgarien verhängt die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten die Bußgelder. Betroffene können außerdem Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens verlangen, der ihnen durch einen Verstoß entstanden ist.

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