Viele Fachleute können ihre Arbeit mit einem Laptop und einer stabilen Verbindung von überall aus erledigen. Bulgarien – mit niedrigen Lebenshaltungskosten, schnellem Internet und einer Adresse in der EU – hat für sie eine eigene Grundlage für den langfristigen Aufenthalt geschaffen. Sie richtet sich an Menschen, die für Arbeitgeber oder eigene Unternehmen außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz arbeiten – oder als Freelancer ohne bulgarische Kunden –, sodass sie hier weder ein Unternehmen gründen noch lokale Mitarbeiter beschäftigen müssen.
Drei Wege, die Voraussetzungen zu erfüllen
Sie müssen Bürger eines Nicht-EU-Staates sein und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitnehmer – Sie arbeiten aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber, der außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz eingetragen ist, und erbringen die Arbeit remote mithilfe von Informationstechnologie; ist der Vertrag befristet, muss er mindestens so lange laufen wie die Erlaubnis.
- Inhaber oder Geschäftsführer – Sie sind Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, Inhaber, Partner oder Anteilseigner mit mehr als 25 % einer Gesellschaft, die außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz eingetragen ist, und erbringen über sie remote Dienstleistungen – nicht für Personen in Bulgarien.
- Freelancer – Sie haben vor der Antragstellung mindestens ein Jahr lang in eigenem Namen remote Dienstleistungen erbracht, und zwar nicht für Kunden, die sich in Bulgarien befinden.
Die Einkommensvoraussetzung
Sie müssen für das vorangegangene Kalenderjahr ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen von mindestens dem 50-Fachen des bulgarischen monatlichen Mindestlohns nachweisen. Übliche Nachweise sind Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Verträge und Steuererklärungen; die Unterlagen müssen zu der Fallgruppe passen, auf die Sie sich stützen.
Ausländische Unterlagen benötigen in der Regel eine Apostille oder Legalisation sowie eine beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische.
Wie lange es dauert
Visum Typ D
Der Antrag wird bei einem bulgarischen Konsulat im Ausland gestellt. Rechnen Sie mit zwei bis sieben Wochen.
Antrag auf Aufenthalt
Nach der Einreise wird er bei der Migrationsdirektion gestellt. Eine Entscheidung ergeht in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Aufenthaltskarte
Sie wird je nach bezahlter Servicestufe in 3, 10 oder 30 Tagen ausgestellt.
Die Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann nur einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Wenn Sie länger bleiben möchten, planen Sie den Wechsel auf eine andere Grundlage rechtzeitig.
Für wen es passt — und für wen nicht
Der Weg eignet sich gut für Remote-Angestellte von Unternehmen außerhalb der EU, für Inhaber ausländischer Unternehmen, die diese vom Laptop aus führen, und für etablierte Freelancer mit ausländischen Kunden. Er ist nicht die richtige Grundlage, wenn Ihre Kunden aus Bulgarien kommen, wenn Sie auf dem bulgarischen Markt Geschäfte machen wollen oder wenn Sie von einem bulgarischen Arbeitgeber eingestellt werden – in diesen Fällen passen der Weg als Geschäftsführer, eine HandelsvertretungEN oder eine ArbeitserlaubnisEN besser.
Häufige Fragen
Kann meine Familie mitkommen?
Ja. Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis haben, können Ihr Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder im Wege des FamiliennachzugsEN einen Antrag stellen.
Ich habe Kunden innerhalb und außerhalb der EU. Komme ich als Freelancer in Betracht?
Sowohl die Fallgruppe für Inhaber als auch die für Freelancer schließen Arbeit für Personen aus, die sich in Bulgarien befinden; Kunden in anderen Ländern, innerhalb wie außerhalb der EU, schließt das Gesetz nicht aus. Auf die genaue Zusammensetzung kommt es an, deshalb prüfen wir Ihre Verträge, bevor wir die Fallgruppe wählen.
Darf ich mit der Erlaubnis für eine bulgarische Gesellschaft arbeiten?
Nein. Diese Grundlage ist auf Remote-Arbeit für ausländische Arbeitgeber oder Kunden ausgerichtet. Für die Arbeit bei einem bulgarischen Arbeitgeber ist eine andere Erlaubnis erforderlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



