Die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist der Weg, auf dem die meisten Nicht-EU-Bürger zu einem bulgarischen Arbeitgeber kommen. Sie gibt dem Arbeitnehmer mit einer Entscheidung das Recht, in Bulgarien zu leben und zu arbeiten — aber nur bei diesem Arbeitgeber, in dieser Position und zu diesen Bedingungen, für die Dauer des Vertrags und höchstens drei Jahre.
Da der Arbeitgeber das Verfahren führt, ist dieser Leitfaden vor allem aus seiner Sicht geschrieben. Bewerber finden ihren Teil in der Tabelle „Wer bereitet was vor“.
Drei Fragen vor der Antragstellung
1. Liegen Sie innerhalb der Quote für ausländisches Personal?
In der Regel dürfen Nicht-EU-Bürger höchstens 20 % der durchschnittlichen Belegschaft des Arbeitgebers in den letzten 12 Monaten ausmachen — 35 % bei kleinen und mittleren Unternehmen. Sie erklären die monatliche Beschäftigtenzahl des vergangenen Jahres, rechnen Sie also zuerst nach. Sind Sie an der Grenze, prüfen Sie, ob die Stelle für eine Blaue Karte EU infrage kommt, die nicht unter die Quote fällt (Art. 17 Abs. 1 Gesetz über Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität).
2. Können Sie zeigen, dass Sie zuerst vor Ort gesucht haben?
Die Arbeitsagentur prüft, ob die Stelle mit jemandem besetzt werden könnte, der bereits Zugang zum bulgarischen Arbeitsmarkt hat — die Arbeitsmarktprüfung. Erforderlich ist eine schriftliche Begründung, warum gerade dieser Bewerber gebraucht wird und warum keine bulgarischen oder EU-Bewerber eingestellt wurden, belegt durch Kopien der veröffentlichten Stellenanzeigen.
3. Passt der Bewerber auf dem Papier zur Stelle?
Die Position muss der Nationalen Klassifikation der Berufe und Positionen entsprechen, und Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung des Bewerbers müssen zur Position passen. Bei reglementierten Berufen kann vor Arbeitsbeginn eine Anerkennung der Qualifikation nötig sein.
Wer bereitet was vor
| Der Bewerber | Der Arbeitgeber |
|---|---|
| Kopie eines gültigen Reisepasses (Foto- und Datenseiten) | Unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag für eine nach der Nationalen Berufsklassifikation kodierte Position, wirksam ab Ausstellung des Aufenthaltsdokuments |
| Führungszeugnis aus dem Staat der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts — mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung | Stellenbeschreibung |
| Nachweis einer Unterkunft in Bulgarien (bei Antragstellung, wenn der Bewerber bereits hier lebt; sonst mit dem Visumantrag und nach der Ankunft) | Begründung für die Einstellung eines Nicht-EU-Bürgers |
| Diplome, Qualifikationsnachweise, Nachweise der Berufserfahrung | Nachweise der Suche auf dem bulgarischen und dem EU-Arbeitsmarkt |
| NACID-Bescheinigung über die Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses; Anerkennung der Qualifikation bei reglementierten Berufen | Erklärung über das aktuelle Nicht-EU-Personal und dessen Aufenthaltsgrundlage |
| In Bulgarien gültige Krankenversicherung, sofern keine Versicherung hier besteht | Erklärungen zur monatlichen Beschäftigtenzahl der letzten 12 Monate und zu gleichem Entgelt und gleichen Arbeitsbedingungen |
Ausländische Bescheinigungen sind meist der langsamste Teil der Akte. Beantragen Sie sie zuerst.
Der Zeitplan
Antrag
Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der Migrationsdirektion (oder der regionalen Migrationsstelle des Innenministeriums) ein.
Weiterleitung — binnen 14 Tagen
Die Akte geht elektronisch an die Arbeitsagentur und die Staatliche Agentur für nationale Sicherheit zur Stellungnahme.
Stellungnahme der Arbeitsagentur — binnen 15 Tagen
Die Agentur bestätigt, ob die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt vorliegen.
Mitteilung an den Arbeitgeber — binnen 3 Tagen
Nach positiven Stellungnahmen informiert die Migrationsdirektion den Arbeitgeber und das Außenministerium.
Visumantrag — binnen 20 Tagen
Der Arbeitnehmer beantragt in einem bulgarischen Konsulat ein Visum Typ D, sofern er ein Visum braucht.
Einreise und Biometrie — binnen 14 Tagen nach der Einreise
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erscheinen bei der Migrationsdirektion mit der Visumseite des Passes und einer Krankenversicherung für mindestens drei Monate.
Erlaubnis
Die kombinierte Erlaubnis und das Aufenthaltsdokument werden ausgestellt.
Rechnet man Unterlagen aus dem Ausland, Übersetzungen und Konsulatstermine ein, dauert das Ganze typischerweise drei bis sechs Monate. Ein Arbeitnehmer, der sich bereits rechtmäßig in Bulgarien aufhält, kann das Verfahren je nach Status möglicherweise ohne Ausreise durchlaufen — prüfen Sie das vor dem Start.
Nach der Erteilung
- An die Stelle gebunden. Die Erlaubnis gewährt keinen allgemeinen Arbeitsmarktzugang. Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber erfordert ein neues Verfahren; der Arbeitnehmer darf nicht auf Grundlage der alten Erlaubnis bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Nach geltendem Recht endet das Aufenthaltsrecht mit dem Arbeitsverhältnis, und der Arbeitgeber muss die Migrationsdirektion binnen drei Tagen benachrichtigen. Ein seit Juli 2026 anhängiger Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neufassung der EU-Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis würde diese Regeln lockern — prüfen Sie den Stand, bevor Sie handeln.
- Verlängerung. Besteht das Arbeitsverhältnis fort und sind die Voraussetzungen weiter erfüllt, kann die Erlaubnis verlängert werden.
- Familie. Sobald der Arbeitnehmer eine mindestens ein Jahr gültige Erlaubnis hat, kann ein gesondertes Verfahren zum Familiennachzug beginnen.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Können wir so viele ausländische Arbeitnehmer einstellen, wie wir brauchen?
Nein. Die Quote von 20 % (35 % für KMU) gilt für Einstellungen mit kombinierter Erlaubnis. Hochqualifizierte Einstellungen mit Blauer Karte EU fallen nicht darunter (Art. 17 Abs. 1 Gesetz über Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität) — prüfen Sie daher frühzeitig, ob die Stelle infrage kommt.
Der Bewerber ist mit einer anderen Erlaubnis bereits in Bulgarien. Muss er für ein Visum ausreisen?
Nicht immer. Manche können je nach aktuellem Status aus Bulgarien heraus wechseln. Hat der Arbeitnehmer bereits eine bulgarische Aufenthaltserlaubnis, muss der Antrag mindestens zwei Monate vor deren Ablauf gestellt werden. Wir prüfen das vor der Antragstellung, denn es kann Wochen sparen.
Darf der Arbeitnehmer vor Erteilung der Erlaubnis anfangen?
Nein. Der Arbeitsvertrag wird erst mit Ausstellung des Aufenthaltsdokuments wirksam.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



