Ein Ablehnungsbescheid der Migrationsdirektion – oder eines bulgarischen Konsulats im Ausland – wirkt meist endgültig. Das ist er nicht. Eine Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, und das bulgarische Recht erlaubt, ihn bei der übergeordneten Behörde oder vor Gericht anzufechten. Viele Ablehnungen halten dieser Prüfung nicht stand: Sie beruhen auf einer falschen Auslegung des Gesetzes, auf einem Dokument, das die Behörde zu Unrecht nicht berücksichtigt hat, oder auf einer Begründung, die die Entscheidung nicht trägt. Was Sie nicht tun sollten: abwarten. Die Frist ist kurz.
Zuerst: Lesen Sie die Ablehnung genau
- Das Zustelldatum. Die 14 Tage laufen ab dem Tag, an dem Sie die Entscheidung erhalten haben – persönlich, per Post oder elektronisch. Bewahren Sie den Umschlag oder den Zustellnachweis auf.
- Die Rechtsgrundlage. Auf welche Bestimmung des Gesetzes über Ausländer in der Republik Bulgarien sich die Behörde stützt. Sie bestimmt das gesamte Rechtsmittel.
- Die zugrunde gelegten Tatsachen. Ein Dokument, das die Behörde für ungültig, fehlend oder unrichtig hält; Zweifel an einer Ehe, einer Gesellschaft oder einem Arbeitgeber; Informationen einer anderen Behörde.
- Die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Entscheidung sollte Behörde, Gericht und Frist nennen. Fehlt das, verlängert sich die Frist auf zwei Monate – betrachten Sie das aber als Sicherheitsnetz, nicht als Plan.
- Ihr aktueller Status. Wann Ihre jetzige Erlaubnis oder Ihr Visum abläuft und wie sich die Ablehnung auf Ihr Aufenthaltsrecht während des Verfahrens auswirkt. Klären Sie das am ersten Tag, nicht am letzten.
Zwei Wege: übergeordnete Behörde oder Gericht
Die Verwaltungsprozessordnung lässt Ihnen die Wahl.
| Beschwerde bei der übergeordneten Behörde | Klage beim Gericht | |
|---|---|---|
| Wo | Bei der Behörde über derjenigen, die abgelehnt hat – bei Visa das Außenministerium | Beim zuständigen Verwaltungsgericht, das die Entscheidung nennt – für die Migrationsdirektion und für Visumablehnungen meist das Verwaltungsgericht Sofia-Stadt |
| Vorteile | Keine Gerichtsgebühren, manchmal schneller | Unabhängige Prüfung; das Gericht kann die Ablehnung aufheben und verbindliche Vorgaben machen |
| Nachteile | Behörden heben Entscheidungen ihrer eigenen Mitarbeiter selten auf; scheitert die Beschwerde, landen Sie ohnehin vor Gericht | Dauert länger – in erster Instanz meist mehrere Monate |
Beruht die Ablehnung auf einem Rechtsfehler oder drängt die Zeit, gehen wir in der Regel direkt vor Gericht.
Was das Gericht prüft
- Zuständigkeit und Verfahren – ob die richtige Behörde entschieden hat, ob Sie angehört wurden, wo das Gesetz es verlangt, und ob die Entscheidung tatsächlich begründet ist.
- Das Gesetz – ob die Behörde die richtige Grundlage und deren tatsächliche Voraussetzungen angewandt hat, ohne Anforderungen hinzuzufügen, die das Gesetz nicht kennt.
- Die Tatsachen – ob die Beweise die Entscheidung tragen. Vor Gericht können Sie Beweise für das vorlegen, woran die Behörde gezweifelt hat.
- Das Ermessen – wo die Behörde eine Wahl hatte, ob sie sie zu einem rechtmäßigen Zweck und verhältnismäßig ausgeübt hat.
Wenn Sie gewinnen
Das Gericht hebt die Ablehnung auf. Je nach Fall entscheidet es selbst oder verweist die Akte mit Vorgaben an die Behörde zurück, die diese befolgen muss. In einem unserer Fälle hob das Gericht die Ablehnung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis aufEN; die Migrationsdirektion legte Kassationsbeschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein, verlor erneut, und die Erlaubnis wurde erteilt. In einem anderen wurde ein Konsulat, das trotz genehmigter Familienzusammenführung ein D-Visum verweigert hatte, zur Erteilung verpflichtetEN.
Rechtsmittel – oder einfach neu beantragen?
Ein neuer Antrag ist sinnvoll, wenn die Ablehnung auf etwas zurückgeht, das sich schnell beheben lässt – ein fehlendes Dokument, eine abgelaufene Bescheinigung, eine Übersetzung ohne Apostille – und sonst nichts im Argen liegt. Ein Rechtsmittel lohnt sich, wenn die Behörde das Gesetz falsch angewandt, Beweise übergangen oder sich auf unrichtige Tatsachen gestützt hat oder wenn ein neuer Antrag auf dieselbe Begründung stoßen würde. Manchmal tun wir beides: Wir legen ein Rechtsmittel ein, um die Position zu sichern, und bereiten parallel einen korrigierten Antrag vor. Zeigt die Ablehnung, dass Ihr Aufenthaltszweck der falsche war, lesen Sie unseren Überblick über die Aufenthaltswege.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Muss ich in Bulgarien sein, um gegen die Ablehnung vorzugehen?
Nein. Ein Anwalt kann das Rechtsmittel aufgrund einer Vollmacht einlegen und führen, die im Ausland unterschrieben werden kann – bei Visumablehnungen unverzichtbar, denn der Antragsteller ist dann naturgemäß außerhalb Bulgariens. Siehe unseren Ratgeber zu im Ausland unterzeichneten Vollmachten.
Die Behörde hat auf meinen Antrag nie geantwortet. Kann ich trotzdem vorgehen?
Ja. Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt ihr Schweigen als Ablehnung – eine stillschweigende Ablehnung –, die innerhalb eines Monats nach Ablauf der Entscheidungsfrist angefochten werden kann.
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
In erster Instanz meist mehrere Monate. Legt die unterlegene Seite Kassationsbeschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht ein, kommen einige Monate hinzu. Ein starker, gut dokumentierter Fall in erster Instanz ist der beste Weg, die zweite Runde kurz zu halten.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unbekannte Begriffe erklärt unser Glossar.



