Staatsangehörigkeit

Die bulgarische Staatsangehörigkeit für Menschen bulgarischer Abstammung

Ein bulgarischer Großelternteil oder Urgroßelternteil kann einen erleichterten Weg zur Staatsangehörigkeit eröffnen — und damit zu einem EU-Pass. Was „bulgarische Abstammung“ rechtlich bedeutet, was zusätzlich geprüft wird und wie man eine starke Akte aufbaut.

Von  3 Min. Lesezeit

Die historische Stadt Koprivshtitsa in Bulgarien mit Ziegeldächern unter nebligen, bewaldeten Hügeln
Inhalt
  1. „Abstammung“ ist nicht gleich „Staatsangehörigkeit“
  2. Was die Behörden prüfen
  3. Die Akte aufbauen
  4. Warum die Vorbereitung zählt
  5. Häufige Fragen unserer Mandanten

Viele Familien in Moldau, der Ukraine, Nordmazedonien, Serbien, Albanien, der Türkei und darüber hinaus haben bulgarische Wurzeln, die zwei oder drei Generationen zurückreichen. Das bulgarische Recht bietet ihnen eine erleichterte Form der Einbürgerung — ohne vorherigen Aufenthalt in Bulgarien —, sofern sie ihre bulgarische Abstammung nachweisen können.

„Abstammung“ ist nicht gleich „Staatsangehörigkeit“

Der Schlüsselbegriff wird leicht missverstanden. Bulgarische Abstammung bedeutet nicht, dass Ihr Vorfahr einen bulgarischen Pass besaß. Sie bedeutet die Zugehörigkeit zur bulgarischen Volksgruppe, nachgewiesen über mindestens einen Vorfahren bis zum dritten Grad — einen Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil.

War Ihr Elternteil tatsächlich bulgarischer Staatsbürger, sind Sie womöglich bereits von Geburt an Bulgare, und es gilt ein anderes, einfacheres Verfahren — siehe Feststellung der Staatsangehörigkeit nach Art. 39.

Was die Behörden prüfen

Der urkundliche Nachweis der Verwandtschaft mit einem Vorfahren bulgarischer Abstammung ist nur der erste Schritt. Muss die Abstammung geklärt werden, leitet das Justizministerium die Akte an den Beratenden Rat bei der Staatlichen Agentur für die Bulgaren im Ausland weiter, der prüft:

  • ob Sie die bulgarische Sprache verwenden (eine formale Sprachprüfung gibt es auf diesem Weg nicht);
  • ob Sie sich selbst als Person bulgarischer Abstammung verstehen;
  • mindestens eine weitere Verbindung — Mitgliedschaft in einer bulgarischen Gemeinschaft oder Minderheit im Ausland, familiäre Herkunft aus einem Ort, der historisch zu Bulgarien oder zum Bulgarischen Exarchat gehörte, oder Vorfahren, die Namen nach dem traditionellen bulgarischen Namenssystem trugen.

Die Akte aufbauen

In der Akte entscheiden sich die meisten Fälle. Sie enthält in der Regel:

  • Personenstandsunterlagen für jede Generation, die Sie mit dem Vorfahren verbinden — Geburts- und Heiratsurkunden, Kirchenbucheinträge, historische Register;
  • amtliche bulgarische oder ausländische Dokumente, die Ihre Verwandtschaft mit einem Vorfahren bulgarischer Abstammung (bis zum dritten Grad) belegen und diesen Vorfahren benennen — ohne sie wird das Verfahren eingestellt; gesonderte Abstammungsbescheinigungen der Staatlichen Agentur für die Bulgaren im Ausland sind nicht mehr Teil des Verfahrens;
  • Ihre eigenen Ausweisdokumente;
  • Material zu den zusätzlichen Kriterien — Gemeinschaftszugehörigkeit, Herkunftsort, Familiennamen.

Ausländische Urkunden müssen mit Apostille versehen oder legalisiert und ins Bulgarische übersetzt werden.

Warum die Vorbereitung zählt

Die Rechtsprechung dazu, was als „bulgarische Abstammung“ gilt, ist nicht abschließend gefestigt, und verschiedene Spruchkörper stellen zusätzliche Anforderungen an den Vorfahren, von dem die Abstammung abgeleitet wird. Lücken in der Urkundenkette, abweichende Schreibweisen von Namen zwischen Ländern und eine schwache Begründung bei den zusätzlichen Kriterien sind die häufigsten Ablehnungsgründe. Ein gut begründeter Antrag, der diese Fragen vorwegnimmt, macht einen spürbaren Unterschied.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Muss ich für den Antrag in Bulgarien leben?

Nein. Der Weg über die Abstammung setzt keinen vorherigen Aufenthalt voraus, und der Antrag kann persönlich in einer bulgarischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland gestellt werden.

Meine Urgroßmutter war Bulgarin. Reicht das?

Ja, das Gesetz erlaubt den Nachweis der Abstammung über Vorfahren bis zum dritten Grad, also auch über Urgroßeltern. Die Herausforderung liegt meist bei den Urkunden — jedes Glied der Kette zu belegen.

Muss ich Bulgarisch sprechen?

Eine formale Sprachprüfung gibt es auf diesem Weg nicht. Ob Sie Bulgarisch verwenden, kann eine der Verbindungen sein, die der Beratende Rat berücksichtigt; Sprachkenntnisse helfen also — Voraussetzung sind sie aber nicht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ihr Anliegen besprechen

Meist genügt ein kurzes Gespräch, um zu klären, welcher Weg passt und was er erfordert.

Beratung vereinbaren

Referenzen

Mandate aus der Praxis

Meridian Business Law

Sagen Sie uns, wohin Sie wollen.

Schildern Sie Ihre Situation in wenigen Zeilen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Optionen, der Dauer und der benötigten Unterlagen.

Kontakt aufnehmen
WhatsApp
Anrufen Beratung