Die meisten Drittstaatsangehörigen beginnen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, die jedes Jahr verlängert werden muss. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts öffnen sich zwei bessere Status: der bulgarische Daueraufenthalt und der Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU (EU-Daueraufenthalt). Beide beenden die jährlichen Verlängerungen. Sie unterscheiden sich darin, was sie außerhalb Bulgariens bieten und wie streng Abwesenheiten gezählt werden – und viele Menschen erfüllen die Voraussetzungen für beide. Die Wahl verdient deshalb ein paar Minuten mit Ihrer Reisehistorie vor Augen.
Die beiden Status im Vergleich
| Bulgarischer Daueraufenthalt | EU-Daueraufenthalt | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 25 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über Ausländer in der Republik Bulgarien | Art. 24g desselben Gesetzes, mit dem die EU-Daueraufenthaltsrichtlinie umgesetzt wurde |
| Erforderlicher Aufenthalt | Fünf Jahre, rechtmäßig und ununterbrochen | Fünf Jahre, rechtmäßig und ununterbrochen |
| Zulässige Abwesenheit | Insgesamt bis zu 30 Monate | Unter sechs Monaten am Stück, insgesamt bis zu zehn |
| Staatliche Gebühr bei Erteilung | 511,29 EUR | 56,24 EUR |
| Hauptvorteil | Rechte nahe denen bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien, einschließlich freien Zugangs zum Arbeitsmarkt | Leichterer Umzug, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten |
| Weg zur Staatsangehörigkeit | Zählt: Einbürgerung ist fünf Jahre nach Erteilung möglich | Zählt ebenso |
Die fünf Jahre: was zählt
- Rechtmäßiger Aufenthalt – Zeiten mit bulgarischer Aufenthaltserlaubnis. Kurzaufenthalte mit Visum oder visumfrei zählen nicht.
- Kontinuität – rechtzeitig verlängerte Erlaubnisse, lückenlos aneinandergereiht. Eine Lücke zwischen zwei Erlaubnissen ist das häufigste Problem – und das am leichtesten vermeidbare.
- Abwesenheiten – Sie müssen nachweisen können, wo Sie waren. Reisen innerhalb des Schengen-Raums hinterlassen keine Passstempel; bewahren Sie deshalb Tickets, Bordkarten und andere Reisenachweise auf. Die beiden Status zählen Abwesenheiten unterschiedlich, siehe Tabelle.
- Die Art der Erlaubnis – manche Aufenthaltsformen zählen nur teilweise. Prüfen Sie deshalb Ihre Aufenthaltszwecke, bevor Sie sich auf volle fünf Jahre verlassen.
Unterlagen
- Gültiger Reisepass – Kopie, bei Antragstellung wird das Original vorgelegt
- Nachweis einer Unterkunft in Bulgarien, etwa eine notarielle Eigentumsurkunde oder ein Mietvertrag
- Nachweis stabiler, regelmäßiger Einkünfte mindestens in Höhe des monatlichen Mindestlohns oder der Mindestrente
- Für den Daueraufenthalt: Führungszeugnis aus dem Staat Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung
- Für den EU-Daueraufenthalt: eine in Bulgarien gültige Krankenversicherung, wenn Sie nicht im bulgarischen System versichert sind, sowie ein Nachweis der Mittel für mindestens ein Jahr im Voraus
- Beleg über die gezahlte staatliche Gebühr
Das Verfahren
Prüfung
Zählen Sie Aufenthalt und Abwesenheiten anhand Ihrer Erlaubnisse und Reisenachweise und entscheiden Sie, welcher Status – oder welcher zuerst – zu Ihnen passt.
Antrag
Persönlich bei der Migrationsdirektion in Sofia oder bei der Migrationsabteilung Ihrer regionalen Polizeidirektion, spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Erlaubnis.
Entscheidung
Bis zu zwei Monate. Die Behörde kann die Frist um zwei Monate verlängern und weitere Unterlagen anfordern, die dann binnen eines Monats vorzulegen sind – sonst wird das Verfahren eingestellt.
Karte
Nach Erteilung des Status und Zahlung der Gebühr erhalten Sie eine Aufenthaltskarte. Der Status selbst ist unbefristet; die Karte wird wie jedes Ausweisdokument erneuert.
Den Status behalten
Der Daueraufenthalt erlischt nach 12 aufeinanderfolgenden Monaten außerhalb der EU. Auch der EU-Daueraufenthalt kann nach langer Abwesenheit aus der EU oder nach Jahren in einem anderen Mitgliedstaat verloren gehen. Wenn Sie längere Zeit im Ausland verbringen wollen, planen Sie diese Grenzen ein, bevor Sie wählen.
Fünf Jahre nach Erteilung eines der beiden Status können Sie die Einbürgerung beantragen – unter den übrigen Voraussetzungen, darunter eine Bulgarischprüfung und, für die meisten Drittstaatsangehörigen, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Wie die Stufen zusammenhängen, zeigt unser Überblick über die Aufenthaltswege; den schnelleren Weg für Menschen bulgarischer Abstammung beschreibt unser Ratgeber zur Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Muss ich Bulgarisch sprechen?
Nein. Weder der Daueraufenthalt noch der EU-Daueraufenthalt setzen eine Sprachprüfung voraus. Bulgarisch wird erst bei der Einbürgerung verlangt.
Können mein Ehepartner und meine Kinder ebenfalls den Daueraufenthalt erhalten?
Ja, aus eigenem Recht. Minderjährige, unverheiratete Kinder eines Daueraufenthaltsberechtigten können auf dieser Grundlage einen Antrag stellen. Der Ehepartner kann fünf Jahre nach der standesamtlichen Eheschließung mit einem Daueraufenthaltsberechtigten beantragen, sofern er in diesen fünf Jahren ebenfalls rechtmäßig und ununterbrochen in Bulgarien gelebt hat.
Ich habe eine meiner Erlaubnisse verspätet verlängert. Beginnen die fünf Jahre neu?
Nicht unbedingt, aber die Kontinuität wird Erlaubnis für Erlaubnis geprüft, deshalb sollte jede Lücke vor dem Antrag sorgfältig untersucht werden. Gibt es ein Problem, ist es besser, es vor dem Antrag zu finden – und zu beheben, was sich beheben lässt –, als es im Ablehnungsbescheid zu lesen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unbekannte Begriffe erklärt unser Glossar.



