Die Eintragung einer Gesellschaft im Handelsregister verschafft Ihnen keine Marke. Die Firma bezeichnet den Rechtsträger; die Marke schützt den Namen, unter dem Sie verkaufen – den Produktnamen, das Logo, die App. Solange sie nicht eingetragen ist, kann ein Wettbewerber denselben Namen zuerst anmelden und Sie im schlimmsten Fall zu einer Umbenennung zwingen.
Firma, Domain, Marke
| Was geschützt wird | Wo eingetragen wird | |
|---|---|---|
| Firma | Der Name des Rechtsträgers | Handelsregister |
| Domain | Eine Internetadresse | Domain-Registrar |
| Marke | Die Marke für die angegebenen Waren und Dienstleistungen – gegen identische und ähnliche Zeichen | Bulgarisches Patentamt oder EUIPO |
Schritt 1: Prüfen, ob der Name frei – und eintragungsfähig – ist
- Recherchieren Sie ältere Marken, identische und ähnliche, in Bulgarien und der EU. Die kostenlose Datenbank TMview deckt die Ämter der EU in einer Suche ab. Ähnlichkeit genügt, um Sie zu blockieren: Namen, die ähnlich aussehen oder klingen, für verwandte Waren oder Dienstleistungen.
- Prüfen Sie die Unterscheidungskraft. Beschreibende Begriffe – wie „Farmshop“ auf dem Schild oben, für einen Hofladen – sind für sich allein nicht eintragungsfähig, weil alle Wettbewerber sie frei verwenden können müssen.
- Prüfen Sie auch Firmennamen und Domains. Sie entscheiden die Sache nicht, aber ein Konflikt dort ist oft das erste Anzeichen eines Streits.
Schritt 2: Die Klassen wählen
Waren und Dienstleistungen sind in die 45 Klassen der Nizza-Klassifikation eingeteilt. Geschützt ist nur, was Sie angeben. Das Verzeichnis sollte deshalb abdecken, was Sie heute verkaufen und demnächst verkaufen wollen – aber nicht viel mehr: Eine Marke, die fünf Jahre lang für die angegebenen Waren nicht benutzt wurde, kann wegen Nichtbenutzung angegriffen werden.
Schritt 3: Bulgarien oder EU?
| Bulgarisches Patentamt | EUIPO | |
|---|---|---|
| Gebiet | Bulgarien | Alle EU-Mitgliedstaaten |
| Amtsgebühren | 265,87 EUR für bis zu drei Klassen, 15,34 EUR für jede weitere Klasse, 25,56 EUR für die Urkunde | 850 EUR für eine Klasse, 50 EUR für die zweite, 150 EUR für jede weitere (Online-Anmeldung) |
| Widerspruchsfrist | Drei Monate ab Veröffentlichung | Drei Monate ab Veröffentlichung |
| Achtung | — | Ein älteres Recht in einem einzigen EU-Land kann die gesamte Anmeldung blockieren |
| Geeignet für | Ein auf Bulgarien ausgerichtetes Geschäft | Ein Geschäft mit Verkäufen in mehreren EU-Ländern |
Die Gebühren entsprechen den veröffentlichten Tarifen der beiden Ämter; prüfen Sie die aktuellen bei der Anmeldung. Für Länder außerhalb der EU lässt sich eine bulgarische Marke oder Unionsmarke über das Madrider System mit einer einzigen internationalen Anmeldung bei der WIPO erstrecken.
Schritt 4: Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruch
Prüfung
Das Amt prüft die Formalien und ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist – zum Beispiel, dass sie nicht beschreibend oder irreführend ist.
Veröffentlichung
Die Anmeldung wird veröffentlicht, und drei Monate lang können Inhaber älterer Rechte Widerspruch erheben.
Eintragung
Gibt es keinen Widerspruch oder scheitert er, wird die Marke eingetragen. In Bulgarien wird die Urkunde nach Zahlung der Urkundengebühr ausgestellt.
Nach der Eintragung
- Benutzen Sie die Marke wie eingetragen und für die angegebenen Waren und Dienstleistungen. Fünf Jahre Nichtbenutzung machen sie angreifbar.
- Überwachen Sie ähnliche Anmeldungen und erheben Sie innerhalb der Dreimonatsfrist Widerspruch – weit günstiger als ein späterer Prozess.
- Verlängern Sie alle zehn Jahre. In Bulgarien beträgt die Verlängerungsgebühr 153,38 EUR für bis zu drei Klassen.
- Verwenden Sie das ®-Zeichen erst nach der Eintragung.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Kann ich anmelden, bevor meine Gesellschaft gegründet ist?
Ja. Ein Gründer kann die Marke auf seinen eigenen Namen anmelden und später auf die Gesellschaft übertragen; die Übertragung wird beim Amt eingetragen. Früh anzumelden ist meist besser, als die Gründung abzuwarten – siehe unseren Ratgeber zur Gründung einer bulgarischen Gesellschaft.
Soll ich den Namen oder das Logo anmelden?
Idealerweise beides, als getrennte Marken. Eine Wortmarke schützt den Namen in jeder Schreibweise; eine Bildmarke schützt das Logo so, wie es gestaltet ist. Reicht das Budget nur für eine Anmeldung, bietet die Wortmarke meist den breiteren Schutz.
Jemand hat meine Marke vor mir angemeldet. Was kann ich tun?
Das hängt vom Zeitpunkt und Ihren eigenen Rechten ab. Sie können innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Widerspruch erheben; die Nichtigerklärung beantragen, wenn die Anmeldung bösgläubig war oder mit Ihren älteren Rechten kollidiert, etwa einer älteren Marke oder einem Geschäftsnamen, den Sie bereits benutzt haben; oder eine Koexistenzvereinbarung oder den Kauf der Marke aushandeln. Unser Bereich Geistiges Eigentum übernimmt alle drei Wege.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unbekannte Begriffe erklärt unser Glossar.



