Die meisten von Ausländern gegründeten bulgarischen Gesellschaften werden von ihren Gesellschaftern geführt. Daraus ergibt sich eine Frage, die sich jeder Gesellschafter-Geschäftsführer in den ersten Monaten stellt: Soll die Gesellschaft Sie bezahlen – und wenn ja, wer versichert Sie, Bulgarien oder Ihr Heimatland? Die Antwort hängt davon ab, wie Sie bezahlt werden und wo Sie leben und arbeiten.
Ihre Möglichkeiten
| So funktioniert es | Steuern und Beiträge | |
|---|---|---|
| Bezahlter Geschäftsführervertrag | Die Gesellschaft und Sie schließen einen Vertrag über die Geschäftsführung mit vereinbarter Vergütung | 10 % einbehaltene Einkommensteuer; Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge teilen sich Gesellschaft und Sie, auf die Vergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
| Selbstversicherter Gesellschafter | Sie arbeiten ohne bezahlten Vertrag in Ihrer Gesellschaft | Sie zahlen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge selbst – rund 28 % – auf ein gewähltes Einkommen zwischen gesetzlichem Minimum und Maximum |
| Nur Dividenden | Sie entnehmen den Gewinn als Dividende | 10 % Körperschaftsteuer und 5 % auf Dividenden; keine Beiträge, aber auch kein bulgarischer Versicherungsschutz daraus |
Die ersten beiden können gleichzeitig gelten. Nach der Praxis der Nationalen Agentur für Einnahmen sind ein bezahlter Geschäftsführervertrag und die Selbstversicherung eigenständige Grundlagen, und beide gelten, wenn Sie tatsächlich beide Tätigkeiten ausüben.
Der Geschäftsführervertrag
Ein Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer: Grundlage ist ein Geschäftsführervertrag, kein Arbeitsvertrag. In einer EOOD genehmigt der Alleingesellschafter den Vertrag aufseiten der Gesellschaft. Die Versicherung danach beginnt erst, wenn die Vergütung schriftlich vereinbart ist – ein Geschäftsführer, der ohne vereinbarte Vergütung arbeitet, schuldet auf dieser Grundlage keine Beiträge. Die Gesellschaft meldet und zahlt Steuer und Beiträge monatlich bis zum 25. des Folgemonats, wie für ihre Mitarbeiter.
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat leben
Nach EU-Recht sind Sie nur in einem Staat versichert. In der Regel ist das der Staat, in dem Sie tatsächlich arbeiten: Führen Sie die Gesellschaft von Ihrem Zuhause in Deutschland oder Spanien aus, gilt meist die Sozialversicherung Ihres Heimatlandes, nicht die bulgarische – obwohl die Gesellschaft bulgarisch ist. Teilen Sie Ihre Arbeit auf mehrere Staaten auf, entscheiden die Regeln für Personen, die in zwei oder mehr Staaten tätig sind. Das Formular A1 der zuständigen Stelle bestätigt, welches System Sie erfasst. Klären Sie das, bevor die Gesellschaft Sie bezahlt: Ein Fehler kann Beiträge im falschen Land und Nachzahlungen im richtigen bedeuten.
Wenn Sie außerhalb der EU leben
Bulgarien hat mit einigen Staaten außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen, die festlegen, welches System Sie erfasst. Ohne Abkommen gelten für die Vergütung aus einem Geschäftsführervertrag mit einer bulgarischen Gesellschaft in der Regel die bulgarischen Regeln, die Ihres Heimatlandes daneben. Prüfen Sie beide, bevor Sie eine Vergütung vereinbaren.
Krankenversicherung
Der bulgarische Krankenversicherungsschutz entsteht mit den bulgarischen Beiträgen. Sind Sie in einem anderen Land versichert, kommt Ihr Schutz von dort. Sind Sie nirgends versichert, brauchen Sie eine private Versicherung – die eine Aufenthaltserlaubnis ohnehin meist verlangt.
Vergütung, Dividenden oder beides?
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer, die in Bulgarien leben, kombinieren eine bescheidene Vergütung aus dem Geschäftsführervertrag – für Krankenversicherung und Rentenansprüche – mit Dividenden für den Rest. Sind Sie in einem anderen Land versichert, sind reine Dividenden oft einfacher. Den steuerlichen Vergleich finden Sie in unserem Ratgeber Gewinne aus einer bulgarischen Gesellschaft entnehmen.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Kann ich als Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag mit meiner eigenen EOOD schließen?
Nein. Die Geschäftsführung erfolgt auf Grundlage eines Geschäftsführervertrags, den in einer EOOD der Alleingesellschafter aufseiten der Gesellschaft genehmigt.
Gibt es eine Mindestgrundlage für die Beiträge?
Ja. Beiträge aus einem bezahlten Geschäftsführervertrag sind in der Regel mindestens auf das Mindestversicherungseinkommen zu zahlen, das jedes Jahr für die Branche der Gesellschaft festgelegt wird – auch wenn die vereinbarte Vergütung niedriger ist. Ihr Buchhalter wendet die aktuellen Beträge an.
Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis, um Geschäftsführer zu sein?
Nein. Ein Ausländer mit Wohnsitz im Ausland kann zum Geschäftsführer bestellt werden. Ziehen Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Bulgarien, gibt Ihnen die Geschäftsführerstellung allein kein Aufenthaltsrecht – siehe unseren Überblick über die Aufenthaltswege.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Unbekannte Begriffe erklärt unser Glossar.



