Ein Vertrag ist eine Prognose dessen, was zwischen zwei Parteien schiefgehen könnte – aufgeschrieben, solange sie einander noch vertrauen. Mit diesem Gedanken entwerfen wir Verträge, und wenn ein Vertrag scheitert, helfen wir Mandanten, ihn durchzusetzen, sich von ihm zu lösen oder Ansprüche daraus abzuwehren.
Unsere Arbeit umfasst Liefer-, Werk-, Miet-, Darlehens- und Leasingverträge, Handelsvertreter-, Vertriebs- und Franchiseverträge, Übertragungen und Lizenzen an geistigem Eigentum sowie die vielen Einzelverträge, die Privatpersonen unterschreiben. Wenn wir den Entwurf der Gegenseite prüfen, erhalten Sie eine kurze Liste der Klauseln, auf die es ankommt, und was Sie stattdessen verlangen sollten.
Wenn ein Vertrag scheitert
Was wir übernehmen
- Entwurf von Verträgen für Unternehmen und Privatpersonen
- Prüfung von Verträgen und Identifizierung nachteiliger Klauseln
- Verhandlung von Vertragsbedingungen
- Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Vertragsverletzung
- Abwehr unbegründeter vertraglicher Ansprüche
- Kündigung, Rücktritt und Vergleichsvereinbarungen
- Beratung bei Nichterfüllung, Wegfall der Geschäftsgrundlage und höherer Gewalt
Häufige Fragen
Welche Verträge haben überhaupt keine Rechtswirkung?
Solche, die unter Art. 26 des Gesetzes über Schuldverhältnisse und Verträge fallen – etwa ein Vertrag, der gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt, das Gesetz umgeht, einen unmöglichen Gegenstand hat oder dem es an einer echten Einigung, an einem Rechtsgrund oder an der vorgeschriebenen Form fehlt. Ein nichtiger Vertrag entfaltet keine Rechtswirkung, und auf die Nichtigkeit kann man sich jederzeit berufen. In Verbraucherverträgen sind auch missbräuchliche Klauseln nichtig – ein häufiges Problem bei Schnellkrediten.
Was kann ich verlangen, wenn die andere Partei den Vertrag verletzt?
Den Schaden, der unmittelbare Folge der Verletzung ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, ist sie ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens fällig, auch wenn das Gericht sie herabsetzen kann, wenn sie überhöht ist. Verzugszinsen auf Geldschulden laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner in Verzug gerät.
Darf ich meine Leistung einfach einstellen, wenn die andere Seite nicht zahlt?
Manchmal. Bei einem gegenseitigen Vertrag dürfen Sie Ihre eigene Leistung zurückhalten, bis die andere Partei leistet oder ihre Leistung anbietet. Wer den Vertrag jedoch einseitig als beendet behandelt, ohne das richtige Verfahren einzuhalten, kann selbst vertragsbrüchig werden. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihre Leistung einstellen.
